Allgemeine Geschäftsbedingungen Multimediadienste
1. Vertragsgegenstand und Leistungsvoraussetzungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Leistungsbeziehungen zwi- schen dem Kunden und der OstTelCom GmbH, Hauptstraße 98, 08412 Werdau OT Steinpleis (nachfolgend „OstTelCom“) hinsichtlich des von dieser betriebenen regional begrenzten Breit- bandkabelnetzes zur Versorgung mit Fernseh-, Internet- und Telefondiensten. Diese AGB re- geln die entgeltliche Überlassung eines Anschlusses an das Breitbandkabelnetz (BKN) durch die OstTelCom und dessen Nutzung durch den Kunden zum Empfang von Fernseh- und Hör- funksignalen Dritter, Internet- und Telefondienste (nachfolgend „Vertragsleistungen“). Die Ost- TelCom erbringt diesbezüglich ihre Leistungen auf Basis der Auftragsbestätigung, diesen AGB, der jeweiligen Leistungsbeschreibung und der geltenden Preisliste für die gewählte Vertrags- leistung, die ausschließlich den Inhalt der Vertragsbeziehung zwischen der OstTelCom und dem Kunden für die vom Kunden gewählten Vertragsleistungen bestimmen. Individualverein- barungen zwischen der OstTelCom und dem Kunden bleiben hiervon unberührt. Bei Wider- sprüchen gelten die Regelungen in folgender absteigender Reihenfolge: Auftragsbestätigung, Preisliste, Leistungsbeschreibung, diese AGB.
1.2 Der Vertrag zwischen der OstTelCom und dem Kunden kommt durch einen Auftrag des Kunden unter Verwendung eines hierfür vorgesehenen Auftragsformulars (schriftlich, per Fax oder online), über das Internetangebot der OstTelCom oder per telefonischer Beauftragung und Annahme durch die OstTelCom mittels schriftlicher Auftragsbestätigung oder mit dem Be- ginn der Versorgung des Kunden mit der gewählten Vertragsleistung über den Anschluss an das BKN zustande. Die Bestätigung über den Erhalt des Auftrags stellt keine Annahme dar. Die OstTelCom behält sich vor, die Bonität des Kunden vor der Auftragsbestätigung zu über- prüfen. Der Kunde ist für die Dauer von zehn (10) Werktagen (Mo.– Fr.) ab Zugang bei der OstTelCom an seinen Auftrag gebunden.
Ist es der OstTelCom aus objektiv-technischen Gründen nicht möglich dem Kunden eine Ver- tragszusammenfassung vor seiner Vertragserklärung zur Verfügung zu stellen, hängt die Wirk- samkeit des Vertrages von der nachträglichen Zustimmung (Genehmigung) des Kunden ab. Ist die Genehmigung des Kunden in Bezug auf die Vertragszusammenfassung gesetzlich not- wendig, ist die OstTelCom an die Vertragszusammenfassung nur für einen angemessenen Zeitraum ab Verfügbarmachung gebunden. Die OstTelCom wird dem Kunden diesen Zeitraum in geeigneter Form mitteilen. Genehmigt der Kunde nach dem angegebenen Zeitraum, obliegt es der OstTelCom den Auftrag des Kunden abzulehnen. In diesem Fall kommt es nicht zu einem Vertragsschluss und der Kunde hat keinen Anspruch auf die in der Vertragszusammen- fassung aufgeführten Leistungen und Konditionen.
1.3 Änderungen dieser AGB und etwaiger ergänzender besonderer Geschäftsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung(en) werden vor ihrem Wirksamwerden durch die OstTelCom veröffentlicht (z. B. auf ihrem Internetangebot) sowie dem Kunden in einer Mitteilung (schriftlich oder in Textform z. B. per E-Mail oder durch Bereitstellung im Kundenportal, wenn hierbei ge- währleistet ist, dass der Kunde die Änderungen in lesbarer Form speichern oder ausdrucken kann) im Einzelnen zur Kenntnis gebracht und treten, soweit nicht ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist, sechs (6) Wochen nach dieser Mitteilung in Kraft. Die Änderungen gel- ten als vom Kunden genehmigt, sofern er nicht binnen mindestens sechs (6) Wochen, höchs- tens zwei (2) Monate seit Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder in Textform (z. B. per Email oder Fax) Widerspruch gegen die Änderungen der AGB erhebt. Für den Fall des Widerspruchs gelten die bisherigen Regelungen zunächst unverändert fort. Widerspricht der Kunde nicht, gelten nach Ablauf der Widerspruchsfrist die geänderten Regelungen. Die Ost- TelCom wird den Kunden über sein Widerspruchsrecht und die damit verbundenen Rechtsfol- gen in der Änderungsmitteilung informieren.
Unabhängig vom Widerspruchsrecht und dessen Ausübung kann der Kunde innerhalb von drei Monaten ab Zugang der Mitteilung zur Änderung der AGB die Vertragskündigung erklären. Der Vertrag kann frühestens zu dem Zeitpunkt beendet werden, zu dem die Änderungen wirksam werden sollen. Dies gilt nicht, wenn die Änderungen:
a) Ausschließlich zum Vorteil des Endnutzers (Kunden),
b) rein administrativer Art und keine negativen Auswirkungen auf den Kunden haben oder
c) unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben sind.
1.4 Voraussetzungen für den Bezug der vertragsgegenständlichen Leistungen sind:
- Volljährigkeit des Kunden
- Für Internet- oder Telefondienstleistungen eine rückkanalfähige Hausverteilanlage und
- ein geeignetes Kabelmodem (im folgenden „Endgerät“).
1.5 Soweit die OstTelCom bestimmte Leistungen unentgeltlich erbringt, die nicht Vertragsbe- standteil sind, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ansprü- che des Kunden ergeben sich hieraus nicht.
1.6 Der Verwendung von AGB des Kunden wird widersprochen.
2. Pflichten des Kunden
2.1 Der Kunde ist zur wahrheitsgemäßen Angabe seiner Daten bei Auftragserteilung verpflich- tet. Jede Änderung seines Namens, der Anschrift, der Bankverbindung oder der E-MailAdresse ist der OstTelCom unverzüglich mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist die OstTelCom berechtigt, die für die Adressermittlung angefallenen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Ver- waltungsaufwandes dem Kunden als Schadenersatz in Rechnung zu stellen, es sein denn der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Bei Änderung der Bank- verbindung ist der OstTelCom unverzüglich ein neues SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
2.2 Der Kunde ist verpflichtet,
- die von der OstTelCom zur Verfügung gestellten Leistungen ausschließlich zu privaten Zwecken zu nutzen;
- mit den ihm überlassenen Kennworten sorgfältig umzugehen und diese geheim zu halten;
- zur Vornahme von Installations-/Deinstallationsmaßnahmen sowie Wartungs- und Entstörungs- arbeiten der OstTelCom ungehinderten Zutritt zu den technischen Einrichtungen in seinen Räumen während der üblichen Geschäftszeiten zu ermöglichen;
- die Installations- und Fehlerbehebungsmaßnahmen in angemessenem Umfang zu unterstützen;
- Störungen und Schäden unverzüglich der Störungshotline, die auf dem Vertragsformular angegeben ist, zu melden. Kosten für eine unbegründete Entstörung bzw. eine Störung, die durch den Kunden selbst z. B. durch Fehlbedienung verursacht werden, sind vom Kunden zu tragen;
- keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Veränderungen des digitalen Zugangs oder des Breitbandkabelnetzes führen können;
- die ihm unentgeltlich oder entgeltlich überlassenen Endgeräte pfleglich zu behandeln und weder Eingriffe in die installierten Anschlusskomponenten, die überlassenen Endgeräte noch die darin befindliche Software vorzunehmen oder vornehmen zu lassen und diese ausschließlich zum bestimmungsgemäßen Gebrauch einzusetzen;
- bei einer vom Kunden verschuldeten Beschädigung oder Verlust eines Endgeräts der Com Schadenersatz gemäß Preisliste zu leisten.
3. Entgelt, Fälligkeit
3.1 Der Kunde ist zur Zahlung der monatlichen Entgelte inkl. evtl. Einmalentgelte (wie z. B. Be- reitstellungsentgelten) für die von ihm beauftragten Vertragsleistungen verpflichtet.
3.2 Die Zahlungspflicht beginnt mit der Freischaltung bzw. dem Beginn der Versorgung des je- weiligen Dienstes. Die Freischaltung kann bei mehreren beauftragten Diensten separat erfol- gen.
3.3 Nutzungsunabhängige Entgelte, insbesondere Grundgebühren, Pauschalpreise und Flatrate- Tarife, werden jeweils im Voraus in Rechnung gestellt und mit der Erbringung der Leistung, spä- testens mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei erstmaliger Freischaltung wird das regel- mäßige Entgelt anteilig berechnet. Nutzungsabhängige variable Entgelte werden von der OstTel- Com (in der Regel monatlich für den Vormonat) in Rechnung gestellt. Diese werden drei Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
3.4 Hat der Kunde (bzw. ein vom Kunden für die von ihm zu zahlen- den Entgelte benannter Dritter – nachfolgend als der „Drittleistende“ bezeichnet) der OstTelCom ein SEPA-Lastschrift- mandat erteilt, zieht die OstTelCom die jeweils fälligen Rechnungsbeträge von dem vereinbarten Konto des Kunden (bzw. des Drittleistenden) ein.
Die OstTelCom wird dem Kunden jeden SEPA-Lastschrifteinzug der Rechnungsbeträge mindes- tens fünf (5) Tage vor dem Einzug auf der betreffenden Rechnung ankündigen („Vorabankündi- gung“). Der Einzug der Rechnungsbeträge erfolgt daher frühestens am sechsten (6.) Tag nach Erhalt der Rechnung mit der Vorabankündigung.
3.5 Zieht die OstTelCom die Rechnungsbeträge vom Konto des Drittleistenden aufgrund eines von diesem Drittleistenden erteilten SEPA- Lastschriftmandats ein, kündigt die OstTelCom den jeweiligen Einzug dementsprechend gegenüber diesem Drittleistenden an, soweit der OstTelCom die aktuelle Anschrift bzw. E-Mail-Adresse dieses Drittleistenden vorliegen. Liegen der OstTel- Com die aktuelle Anschrift oder E-Mail-Adresse dieses Drittleistenden nicht vor, so wird der Kunde der OstTelCom auf Anfrage die erforderlichen Kontaktdaten dieses Dritt- leistenden mitteilen, so- weit dieser Drittleistende damit einverstanden ist. Teilt der Kunde der OstTelCom die Kontaktda- ten des Drittleistenden nicht innerhalb der von der OstTelCom hierfür gesetzten angemessenen Frist mit, verpflichtet sich der Kunde bereits hiermit, dass er diesem Drittleistenden jede Voraban- kündigung der OstTelCom für den Einzug von Rechnungsbeträgen unverzüglich übermittelt, da- mit der Drittleistende eine entsprechende Deckung seines Kontos beim Einzug sicherstellen kann.
3.6 Im Falle des Widerrufs des SEPA-Lastschriftmandats bzw. nach zweimaliger Rücklastschrift erhält der Kunde eine Rechnung in Papierform und hat den Rechnungsbetrag auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Weitergehende Ansprüche der OstTelCom im Falle eines Zahlungsverzugs bleiben unberührt.
3.7 Kunden, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, haben die fälligen Rechnungs- beträge auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Der jeweilige Rechnungs- betrag muss diesem Konto spätestens am zehnten (10.) Tag nach Erhalt der Rechnung gutge- schrieben sein.
3.8 Der Kunde hat das Recht, Beanstandungen gegen Rechnungen zu den Vertragsleistungen geltend zu machen. Diese Einwendungen müssen schlüssig begründet sein und spätestens acht (8) Wochen nach Rechnungszugang in Textform per Post, über das Kontaktformular oder per Telefax bei der OstTelCom eingehen. Im Falle der Erhebung solcher Einwendungen gilt § 67 des Telekommunikationsgesetzes. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmi- gung. Die OstTelCom wird den Kunden in den Rechnungen auf die Frist und Folgen einer unter- lassenen rechtzeitigen Einwendung besonders hinweisen.
3.9 Wenn und soweit sich die Gesamtkosten der OstTelCom für Erbringung der Vertragsleistun- gen erhöhen, darf die OstTelCom gemäß den nachfolgenden Bestimmungen dieses Abschnitts 3.9 die Entgelte für die betroffenen Vertragsleistungen einmal pro Kalenderjahr anpassen
- bei einer Erhöhung der Signalkosten oder Kosten dritter Vorlieferanten;
- bei Einführung neuer oder Erhöhung bestehender Urheberrechts- und Leistungsschutzrechts- vergütungen, die an Rechteinhaber oder Verwertungsgesellschaften wie die GEMA in Bezug
- auf die Vertragsleistungen von der OstTelCom zu zahlen sind;
- bei einer erstmaligen Erhebung oder der Erhöhung von Steuern, (mit Ausnahme des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes) Abgaben oder Gebühren im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang;
- bei einer Erhöhung der Kosten für die technische Bereitstellung der Vertragsleistungen, ins- besondere bei der Erhöhung der Kosten des technischen Betriebs, der Instandhaltung oder Instandsetzung des BKN und der mit ihm verbundenen technischen Einrichtungen oder der Kosten des technischen Empfangs und der technischen Übermittlung der Programmsignale;
- bei einer Erhöhung von Lohn- oder Materialkosten;
- bei mit Zusatzkosten verbundenen Umrüstungen oder dem Ausbau des Breitbandkabelnetzes oder von Kopfstellen, die technisch oder rechtlich erforderlich oder sachdienlich sind und/oder bei einer Erhöhung der Kosten für die Kundenverwaltung (Customer Support Ser- vices und der hierfür erforderlichen technischen Systeme), soweit diese Kosten nicht ander- weitig (z. B. über Telefongebühren) auf die Kunden umgelegt werden.
Die Preisanpassung ist nur zulässig
- bis zur Höhe der auf die Vertragsleistungen entfallenden Kostenerhöhung;
- gemäß dem Anteil, den der erhöhte Kostenbestandteil an den auf die Vertragsleistungen
entfallenden Gesamtkosten hat;
- wenn die Änderungen der Kosten auf Umständen beruhen, die bei Vertragsschluss noch nicht vorlagen und daher von der OstTelCom bei der Festsetzung der
- Entgelte bei Vertragsschluss nicht berücksichtigt werden konnten;
- wenn gleichzeitige Minderungen anderer Kostenbestandteile bei der Berechnung der Erhöhung der Gesamtkosten für die Vertragsleistungen berücksichtigt werden.
Die OstTelCom wird dem Kunden eine Anpassung der Entgelte spätestens einen Monat im Voraus schriftlich (auch per Fax) oder in Textform mitteilen.
3.10 Bei einer Entgelterhöhung gemäß Abschnitt 3.9 ist der Kunde berechtigt, den Vertrag bezüglich der betroffenen Vertragsleistungen vorzeitig innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Entgelterhöhung zu kündigen. Macht der Kunde von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, wird der Vertrag bezüglich der betroffenen Vertragsleistun- gen mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Entgeltanpassung beendet. Die OstTel- Com wird den Kunden in der Mitteilung auf sein Sonderkündigungsrecht ausdrücklich hinwei- sen.
3.11 Wenn und soweit sich die Gesamtkosten der OstTelCom für die Erbringung der Vertrags- leistungen gemäß Abschnitt 3.9 aufgrund von Umständen verringern, die nach Vertragsschluss eintreten, verpflichtet sich die OstTelCom, dass für die betroffenen Vertragsleistungen zu zah- lende Entgelt entsprechend der auf diese Vertragsleistungen entfallenden Kostenverringerung und dem Anteil, den der verringerte Kostenbestandteil an den auf die Vertragsleistungen ent- fallenden Gesamtkosten hat, zu reduzieren. Erhöhungen anderer Kostenbestandteile gemäß Abschnitt 3.9 kann die OstTelCom bei der Berechnung der Verringerung der Gesamtkosten berücksichtigen, sofern diese Kostenerhöhungen nicht bereits bei dem ursprünglich vereinbar- ten Entgelt oder einer Entgelterhöhung berücksichtigt wurden.
3.12 Unbeschadet der Regelungen dieses Abschnitts ist die OstTelCom bei einer Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes berechtigt, die Preise daran anzupassen.
4. Verzug, Sperrung
4.1 Bei Zahlungsverzug ist die OstTelCom berechtigt, eine Mahnpauschale gemäß Preisliste sowie Verzugszinsen in jeweils gesetzlicher Höhe zu erheben. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall ist der tatsäch- liche Schaden vom Kunden zu ersetzen.
4.2 Weiterhin hat der Kunde der OstTelCom alle Kosten zu ersetzen, die durch eine verspätete Zahlung oder eine nicht eingelöste oder rückbelastete Lastschrift entstehen.
4.3 Gerät der Kunde mit der Zahlung eines Betrages in Höhe von zwei oder mehr monatlichen Entgelten in Verzug, so ist die OstTelCom berechtigt, diesen Betrag anzumahnen und nach vorheriger Ankündigung mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen die Vertragsleistungen (mit Ausnahme von Telefondiensten) zu sperren. Der Kunde bleibt auch während der Sperrung zur Zahlung der monatlichen Entgelte verpflichtet. Nach Zahlungseingang aller ausstehenden Ent- gelte hebt die OstTelCom die Sperrung wieder auf. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzug bleibt unberührt.
4.4 Unbeschadet des vorstehenden Abschnitts und der gesetzlichen Regelungen, ist die Ost- TelCom berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde mit der Zahlung eines Betrages in Höhe von mindestens zwei (2) monatlichen Entgelten in Verzug gerät. Die OstTel- Com wird den Kunden auf die Ausübung dieses Kündigungsrechts mit angemessener Frist hinweisen. Nach Wirksamwerden der Kündigung des Vertrags gemäß Satz 1 ist die OstTelCom berechtigt, die Vertragsleistungen (mit Ausnahme von Telefondiensten) abzuschalten.
5. Vertragsdauer, Kündigung
5.1 Der Vertrag gilt für die Mindestvertragsdauer der vom Kunden gewählten Vertragsleistung (gemäß Preisliste und Leistungsbeschreibung). Er ist für die OstTelCom und den Kunden mit der in der Leistungsbeschreibung und Preisliste festgelegten Frist frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist kommt es auf den Zu- gang der Kündigungserklärung bei der OstTelCom an. Sofern keine fristgemäße Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um den in der Leistungsbeschreibung und der Preis- liste genannten Zeitraum.
5.2 Die OstTelCom weist den Kunden rechtzeitig vor einer Verlängerung des Vertrages auf einem dauerhaften Datenträger auf die stillschweigende Verlängerung des Vertrages, die Mög- lichkeit, die Verlängerung des Vertrages durch seine fristgerechte Kündigung zu verhindern, und die Kündigungsfrist, mit der dieser Vertrag nach seiner Verlängerung gekündigt werden kann, hin.
5.3 Der Kunde hat insbesondere im Fall der Kündigung seiner Wohnung und Umzug in ein von der OstTelCom nicht versorgtes Gebiet das Recht, den Vertrag, soweit dieser die Erbringung von Telekommunikationsdiensten im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (TKG) umfasst, gemäß § 60 Abs. 2 TKG mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen, jedoch frühestens mit Wirkung zum Ende des Monats, in dem er aus der Wohnung auszieht. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich einen geeigneten Nachweis über den Umzug (z. B. amtli- che Meldebestätigung) vorzulegen. Die monatlichen Entgelte werden bis zum Wirksamwerden der Kündigung weiter berechnet.
5.4 Die OstTelCom ist berechtigt, für die durch den Umzug entstandenen Aufwendungen ein Entgelt gemäß Preisliste zu verlangen, das aber nicht höher sein darf als das für einen entsprechenden Neu- anschluss.
5.5 Die OstTelCom ist insbesondere dann zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn die Ge- stattung zur Versorgung der Wohnung ausläuft oder vom Gestattungsgeber gekündigt wird oder wenn die Zuführung der für die Erbringung der Vertragsleistungen notwendigen Leitungssignale über das BKN zum Kunden unmöglich ist (z. B. weil die OstTelCom ein entsprechendes Grundstück, durch welches das BKN verläuft, nicht mehr nutzen kann) oder wenn eine Gefährdung der Einrichtungen der OstTelCom, insbesondere des BKN durch Rückwirkungen von Endgeräten des Kunden oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht. Hat der Kunde die Kündigung zu vertreten, haftet er der OstTelCom für den entstandenen Schaden.
5.6 Die ordentliche oder außerordentliche Kündigung dieses Vertrages muss stets mindestens in Textform erfolgen.
5.7 Der Vertrag endet bei Produkten mit fester Vertragslaufzeit im Sinne des § 56 Abs. 1 Satz 2 TKG mit Ablauf der Festlaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die OstTelCom ist berechtigt den Kunden sechs (6) Wochen vor Ablauf der Festlaufzeit entsprechend zu informieren.
5.8 Der Kunde ist verpflichtet, einen in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe der Hälfte der bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin zu entrichtenden restlichen monat- lichen Entgelte gegenüber der OstTelCom zu entrichten, wenn der Kunde die Kündigung aus wich- tigem Grund zu vertreten hatte. Der OstTelCom bleibt es vorbehalten einen höheren Schadensersatz geltend zu machen, wenn sie diesen nachweist. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall ist der tatsächliche Schaden vom Kunden zu ersetzen.
5.9 Sofern der Kunde mehrere Multimedia-Dienste beauftragt hat, kann jeder Multimedia-Dienst gesondert gekündigt werden.
6. Haftung, Höhere Gewalt
6.1 Vorbehaltlich anderweitiger Haftungsbestimmungen in diesen AGB richtet sich die Haftung der OstTelCom auf Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des jeweiligen Anspruchs (z. B. vertragsrechtliche Ansprüche, Ansprüche aus unerlaub- ter Handlung, Ansprüche wegen Mängeln, etc.) ausschließlich nach diesem Abschnitt.
6.2 Die OstTelCom haftet unbeschränkt bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen der OstTelCom, ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehil- fen. Gleiches gilt für jede schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen haftet die OstTelCom bei eigener einfacher Fahrlässigkeit, ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und der Höhe nach begrenzt auf das vertragstypische und vorhersehbare Risiko. Eine wesentliche Vertragspflicht ist hierbei eine Verpflichtung der OstTelCom, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regel- mäßig vertraut und vertrauen darf.
6.3 Für reine Vermögensschäden, die bei der Erbringung von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit durch die OstTelCom, ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonsti- gen Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich verursacht werden, ist die Haftung der OstTelCom abwei- chend von den vorstehenden Regelungen der Höhe nach gemäß § 70 des TKG auf höchstens 12.500 Euro je Endnutzer begrenzt. Entsteht die Schadenersatzpflicht durch eine einheitliche Hand- lung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadenersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens 30 Millionen Euro begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze (30 Millionen Euro), steht. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Ansprüche auf Er- satz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadenersatz entsteht.
6.4 Die Haftung der OstTelCom nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen Arglist, einer Garantie oder anderen gesetzlich zwingenden Haftungsregelungen bleibt hiervon unberührt.
6.5 Die OstTelCom haftet nicht für Beeinträchtigungen des Empfangs oder für Signalausfälle, die auf das Verschulden des Kunden oder Dritter zurückzuführen und die von der OstTelCom nicht zu ver- treten sind.
6.6 Der Kunde haftet für von ihm zu vertretende Schäden oder Störungen, die auf unsachgemäße Behandlung, unbefugte Eingriffe in das Breitbandkabelnetz der OstTelCom oder auf sonstiges schuldhaftes Verhalten von ihm oder mit seiner Genehmigung von Dritten zurückzuführen sind.
6.7 Die OstTelCom wird von ihren jeweiligen Leistungspflichten befreit, wenn die Erbringung ihrer Vertragsleistungen aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist. Als höhere Gewalt gelten alle Ereig- nisse, die auch durch die billigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht von der OstTelCom vorhergese- hen und in zumutbarer Weise von hätten abgewendet werden können wie z. B. Krieg, innere Unru- hen, Naturgewalten, Feuer, Sabotage durch Dritte, Arbeitskampfmaßnahmen in Drittbetrieben, Be- triebsstörungen wie z. B. unternehmensinterne Arbeitskampfmaßnahmen, soweit die OstTelCom für diese kein Organisationsverschulden trifft. Dies gilt auch, wenn ein solcher Fall höherer Gewalt bei einem in die Leistungserbringung eingeschalteten Erfüllungsgehilfen der OstTelCom auftritt, es sei denn die OstTelCom kann die jeweilige Leistung mit zumutbarem Aufwand selbst oder durch einen anderen Erfüllungsgehilfen erbringen. Die Befreiung von den Leistungspflichten gilt nur für die Dauer der Verhinderung. Für diesen Zeitraum sind seitens des Kunden keine Entgelte für die betroffenen Vertragsleistungen zu zahlen bzw. wird die OstTelCom hierfür bereits im Voraus gezahlte Entgelte dem Kunden erstatten. Die OstTelCom wird den Kunden rechtzeitig über das Vorliegen eines sol- chen Falles höherer Gewalt informieren. Dauert die Verhinderung durch höhere Gewalt mehr als zwei (2) Monate an, so sind sowohl die OstTelCom als auch der Kunde berechtigt, den Vertrag bezüglich der betroffenen Vertragsleistungen fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.
7. Vertragsübernahme
7.1 Der Kunde darf die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht auf einen Dritten übertra- gen.
7.2 Die OstTelCom darf ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen. Die OstTelCom hat dem Kunden die Übertragung vor ihrem Vollzug in Schriftformanzuzeigen. Der Kunde kann in diesem Fall den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Zugang der Anzeige mit sofortiger Wirksamkeit kündigen.
8. Kundeneigene Endgeräte
8.1 Der Kunde hat das Recht, nach seiner Wahl ein eigenes Endgerät (z. B. Kabelmodem/Rou- ter; „kundeneigenes Endgerät“) für den Zugang zu Internet- und Telefondiensten der OstTelCom zu verwenden.
8.2 Sofern der Kunde ein eigenes Endgerät verwenden möchte, ist er selbst für die Beschaffung eines mit dem BKN der OstTelCom kompatiblen Endgeräts, das sämtliche vertraglich vereinbar- ten Leistungen der OstTelCom unterstützt, sowie für dessen fachgerechten Anschluss an das BKN der OstTelCom verantwortlich. Die OstTelCom wird ihm die für den Anschluss erforderli- chen Informationen zur Verfügung stellen. Sofern der Kunde ein nicht kompatibles Endgerät verwendet und infolgedessen vertraglich vereinbarte Leistungen der OstTelCom nicht nutzen kann, bleibt der entsprechende Entgeltanspruch der OstTelCom bestehen.
8.3 Bei erstmaligem Anschluss eines kompatiblen kundeneigenen Endgeräts an das BKN der OstTelCom ist die OstTelCom dazu berechtigt, das Endgerät für die Nutzung der vertraglich vereinbarten Leistungen der OstTelCom zu konfigurieren (soweit das Endgerät diese Leistun- gen unterstützt), sowie Möglichkeiten für den Zugriff der OstTelCom auf bestimmte Informatio- nen und Funktionen des Geräts z. B. zur Überwachung der Netzqualität, Erkennung und Be- hebung von Netzstörungen oder für die Sicherstellung der Verfügbarkeit der vertraglich verein- barten Leistungen der OstTelCom sowie für Support-Zwecke einzurichten. Die OstTelCom ist weiter dazu berechtigt aber nicht verpflichtet, diese Möglichkeiten im Einzelfall für die vorge- nannten Zwecke zu nutzen.
8.4 Sofern der Kunde ein kundeneigenes Endgerät verwendet, erbringt die OstTelCom bei technischen Störungen der vertraglich vereinbarten Leistungen der OstTelCom Support-Leis- tungen nur bis zur Kabelanschlussdose (passiver Netzabschlusspunkt). Für Störungen, welche aufgrund der Nutzung kundeneigener Endgeräte und deren Zubehörs entstehen, hat sich der Kunde ausschließlich an den Verkäufer oder Hersteller des kundeneigenen Endgeräts zu wen- den. Sollten einzelne oder alle vertraglich vereinbarten Leistungen der OstTelCom infolge von Störungen im Sinne von Satz 2 nicht verfügbar sein, bleibt der entsprechende Entgeltanspruch der OstTelCom bestehen.
8.5 Kundeneigene Geräte können die vertraglich vereinbarten Leistungen der OstTelCom be- einflussen. Für solche und andere Störungen, welche aufgrund der Nutzung kundeneigener Endgeräte und deren Zubehörs entstehen, hat sich der Kunde ausschließlich an den Verkäufer oder Hersteller des kundeneigenen Endgeräts zu wenden. Die OstTelCom ist nicht dazu ver- pflichtet Softwareupdates für kundeneigene Endgeräte zur Verfügung zu stellen. Der Kunde trägt auch insoweit die Verantwortung sich vor Schadsoftware bzw. Angriffen aus dem Internet und Angriffen auf seine eigene Netzinfrastruktur (z. B. WLAN-Zugänge) dem Stand der Technik entsprechend zu schützen. Sollten einzelne oder alle vertraglich vereinbarten Leistungen der OstTelCom infolge von Störungen nicht verfügbar sein, bleibt der entsprechende Entgeltan- spruch der OstTelCom bestehen.
8.6 Sofern von einem kundeneigenen Endgerät Störungen für das BKN der OstTelCom aus- gehen, ist die OstTelCom dazu berechtigt, das Endgerät vom BKN zu trennen. Hinsichtlich des Entgeltanspruchs der OstTelCom gilt in diesem Fall Satz 3 der Ziffer 8.4 entsprechend.
8.7 Sofern der Kunde für die Nutzung von Telefondiensten der OstTelCom über ein kundenei- genes Endgerät von der OstTelCom gesonderte Zugangsdaten erhält, ist er verpflichtet, diese Daten geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben und auch ansonsten sorgfältig mit ihnen umzugehen. Im Rahmen von Satz 1 ist der Kunde insbesondere dazu verpflichtet, sicherzu- stellen, dass entsprechende Zugangsdaten nicht mehr im kundeneigenen Endgerät gespei- chert sind, sofern der Kunde dieses an Dritte veräußert oder Dritten sonst zur Nutzung über- lässt.
8.8 Sofern der Kunde für die Nutzung von Internet- und Telefondiensten der OstTelCom über ein kundeneigenes Endgerät von der OstTelCom gesonderte Zugangsdaten erhält, ist er ver- pflichtet diese Zugangsdaten sowie Endgeräte in denen diese Daten gespeichert sind aus- schließlich an dem jeweils vertraglich vereinbarten Standort zu verwenden.
8.9 Der Kunde ist nicht berechtigt im kundeneigenen Endgerät zu Zwecken der Verbindung mit dem BKN der OstTelCom verarbeitete Daten Dritter wahrzunehmen oder außerhalb des kun- deneigenen Endgeräts zu verarbeiten. Der Kunde darf insbesondere keine Software auf dem kundeneigenen Endgerät (mit Ausnahme des eigentlichen Routers) verwenden oder installie- ren (z. B. durch ein Update des Herstellers), mithilfe derer Daten Dritter im kundeneigenen Endgerät wahrgenommen oder außerhalb des kundeneigenen Endgeräts verarbeitet werden können; die Nutzung des kundeneigenen Endgeräts zur Nutzung der Vertragsleistungen bleibt davon unberührt.
9. Außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren
9.1 Die OstTelCom ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß § 36 VSBG teilzunehmen.
9.2 Die Europäische Kommission stellt gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO unter http://ec.eu- ropa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online- Streitbeilegung (OS) bereit.
10. Entschädigungsrechte des Kunden
10.1. Kommt es bei einem Rufnummernwechsel zu einer Unterbrechung des Dienstes, die län- ger als einen Arbeitstag andauert, wobei die OstTelCom der abgebende Anbieter ist, kann der Kunde der OstTelCom für jeden weiteren Arbeitstag der Unterbrechung eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro oder 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem welcher Betrag höher ist, verlangen, es sei denn, der Kunde hat die Verzögerung zu vertreten. Wird ein vereinbarter Kundendienst- oder Installationstermin vom abgebenden oder aufnehmenden Anbieter versäumt, kann der Endnutzer von dem jeweiligen Anbieter für jeden versäumten Termin eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro oder 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes bei Verträgen mit gleichbleibendem monat- lichem Entgelt, je nachdem welcher Betrag höher ist, verlangen, es sei denn, der Kunde hat das Ver- säumnis des Termins zu vertreten. Auf eine nach diesem Absatz geschuldete Entschädigung ist § 58 Absatz 3 Satz 4 und 5 TKG entsprechend anwendbar.
10.2. Wenn eine Störung von der OstTelCom nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt wird, kann der Kunde ab dem Folgetag für jeden Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Kunde hat die Störung oder ihr Fortdauern zu vertreten, oder die vollständige Unterbrechung des Dienstes beruht auf gesetzlich fest- gelegten Maßnahmen nach diesem Gesetz, der Verordnung (EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt. Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Soweit der Verbraucher wegen der Störung eine Minderung nach § 57 Absatz 4 TKG geltend macht, ist diese Minderung auf eine nach diesem Absatz zu zahlende Entschädigung anzurechnen. Das Recht des Verbrauchers, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadens- ersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen.
10.3. Wird ein vereinbarter Kundendienst- oder Installationstermin der OstTelCom versäumt, kann der Kunde für jeden versäumten Termin eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro oder 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Ent- gelt, je nachdem welcher Betrag höher ist, verlangen, es sei denn, der Kunde hat das Versäumnis des Termins zu vertreten.
Stand: Oktober 2021